§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Berater Andreas Huckele (nachfolgend Berater genannt) und dem Kunden oder der Kundin als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde oder die Kundin das generelle Angebot des Beraters, die Beratung in beruflichen und privaten Kontexten (Systemische Supervision, Somatic Experiencing, Paarberatung, Coaching, Vortrag, Seminar, Training, etc) annimmt.
3) Der Berater ist berechtigt, eine Kooperation ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden der der Kundin in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Training und Prävention und Intervention anwendet. Der Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Kunden oder der Kundin entsprechen, sofern der Kunde oder die Kundin hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden oder der Kundin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Kunden oder der Kundin.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Beraters
1) Beratungsdienstleistungen sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Berater gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Beratungsdienstleistungen sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Kunde oder die Kundin trägt während des gesamten Beratungsprozesses die volle Verantwortung für sein oder ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Beratungstermine. Die Teilnahme an einem Beratungsprozess setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Ist der Veranstalter einer Gruppenveranstaltung nicht der Berater, genießen die Kunden keinen Versicherungsschutz durch ihn.
§ 3 Mitwirkung des Kunden oder der Kundin
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde oder die Kundin nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Kunden oder der Kundin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung.
2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Kunden oder der Kundin bestimmend sein.
3) Der Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Kunde oder die Kundin die
Beratungsinhalte verneint.
Auch der Kunde oder die Kundin hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist.
§ 4 Honorierung des Beraters
1) Der Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell schriftlich (E-Mail oder Beratungsvertrag) zwischen dem Berater und dem Kunden oder der Kundin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der aktuellen Preisliste (Internetseite) des Beraters aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Beratung aktuell sind.
2) Die Honorare von Institutionskunden und Gruppen sind unmittelbar im Anschluss an den Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt im Anschluss an die erbrachte Beratungsdienstleistung.Die Honorare von Praxiskunden sind nach jedem Termin von dem Kunden oder der Kundin in bar zu bezahlen. Zahlungsziele, Sonderkonditionen sind vor Beginn der Beratung zu vereinbaren und im Beratungsvertrag festzuhalten.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Kunde oder die Kundin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Kunde oder die Kundin 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt.
4) Termine, die von Seiten des Beraters abgesagt werden müssen, werden dem Berater nicht in Rechnung gestellt. Der Kunde oder die Kundin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5) Wird ein Beratungstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet. Diese werden vorher schriftlich vereinbart
§ 5 Vertraulichkeit der Beratung
1) Der Berater behandelt die Daten des Kunden oder er Kundin vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Kunden oder der Kundin Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder der Kundin.
2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Berater oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Der Berater hat keine Verpflichtung zur Dokumentation seiner Beratungsdienstleistungen und keine Verpflichtung zum Raport an auftragsgebende Institutionen. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der Schriftform und einer gesonderten Vergütungsvereinbarung für diese Leistung.
5) Sofern der Kunde oder die Kundin ein detailliertes Protokoll über den Prozess der Beratung wünscht, erstellt der Berater dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand.
§ 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.